Ei,ei,ei

Aus der Reihe 'völlig bekoppte Urteile', heute: Ein Eierbecher darf nicht Ei-Pott heißen.

Natürlich wegen der Verwechslungsgefahr. Ist klar - gar nicht auszudenken was passiert, wenn ich den Eierbecher ans USB-Kabel hänge. Oder der MP3-Player nach dem Frühstück im Geschirrspüler landet.

Selbstredend kommt das Urteil auch vom Hamburger Oberlandesgericht - die Hamburger Gerichte sind ja bekannt für ihre realitätsfernen Urteile.

Update: Noch ein fragwürdiges Urteil des Hamburger Landgerichts.



20.08.2010, 22:42


Diese Seite in der normalen Version




Was geht:
Bier
IT-News
E-Mail

Projekte:
Content-Management

../../script/base.js ../../suchindex ../../theme/style-css.css Jan