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Ei,ei,eiAus der Reihe 'völlig bekoppte Urteile', heute: Ein Eierbecher darf nicht Ei-Pott heißen. Natürlich wegen der Verwechslungsgefahr. Ist klar - gar nicht auszudenken was passiert, wenn ich den Eierbecher ans USB-Kabel hänge. Oder der MP3-Player nach dem Frühstück im Geschirrspüler landet. Selbstredend kommt das Urteil auch vom Hamburger Oberlandesgericht - die Hamburger Gerichte sind ja bekannt für ihre realitätsfernen Urteile. Update: Noch ein fragwürdiges Urteil des Hamburger Landgerichts. 20.08.2010, 22:42 |
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